Diese AGB gelten für alle Leistungen der Goldene Gans Unternehmer Genossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern. Massgebend sind zudem die Statuten und das Mitgliederreglement der Genossenschaft.
Die Mitgliedschaft wird durch Einreichung und Genehmigung eines Beitrittsgesuchs begründet. Die Genossenschaft erbringt die im Reglement beschriebenen Leistungen nach bestem Ermessen, gestaffelt nach den Mitgliedschaftskategorien Basis, Unternehmer und Investor.
Genossenschaftsanteile sind bei Aufnahme vollständig einzuzahlen. Jahresbeiträge sind jährlich im Voraus fällig. Das Zahlungsziel beträgt in beiden Fällen 5 Tage nach Rechnungsstellung per Schweizer QR-Rechnung.
Die Genossenschaft haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung der vermittelten Informationen oder Investitionsmöglichkeiten entstehen. Alle Inhalte dienen ausschliesslich der Information (siehe auch Disclaimer).
Die Genossenschaft behält sich vor, diese AGB zu ändern. Mitglieder werden über wesentliche Änderungen informiert. Änderungen des Mitgliederreglements bedürfen der Genehmigung der Generalversammlung.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Arlesheim, Kanton Basel-Landschaft.